Was für eine schöne Vorstellung:
Mit dem Wohnmobil auf Tour gehen und wenn man abends müde wird, den weißen Riesen einfach am Strand mit Meerblick, mitten in den Bergen oder an einem herrlich gelegenen See abstellen.
Schließlich hat man alles dabei und ist flexibel.
Ganz so einfach wie in dem Kinderlied aus dem 19. Jahrhundert ist das Frei stehen – heute wie vermutlich schon damals – nun doch wieder nicht.
Wie so vieles in Europa ist auch das Übernachten im Wohnmobil nicht einheitlich geregelt.
In vielen Ländern gibt es sogar regional unterschiedliche Regelungen.
Generell gilt:
Eine Übernachtung auf einem offiziellen Stellplatz (Campingplatz, ausgewiesene Parkplätze einer Gemeinde) ist dem „Wildcampen“ auf jeden Fall vorzuziehen wenn man freisteht: keinen Müll und keine Abwasser hinterlassen keine Markise, keine Campinggarnitur auspacken Ländervorschriften und Bestimmungen vor Ort beachten.
Im Zweifel: Nachfragen (Gemeinde, Polizei…) auf Autobahnraststätten wird das Übernachten meistens toleriert, trotzdem ist es nicht zu empfehlen:
Die Überfalle auf Wohnmobile nehmen in den Letzen Jahren zu. Aufgrund der hohen Fluktuation fallen potenzielle Täter wenig auf. Zudem können sie aufgrund der Gegebenheiten sehr schnell flüchten. Regelungen zum Frei stehen in Europa:
Die aufgeführten Regelungen entsprechen den offiziellen Regelungen des jeweiligen Landes. Gemeinden können selbstständig Verbotsschilder aufstellen. In diesem Fall sollte man sich die Regelungen der Gemeinde halten.
Erlaubt (teilweise mit Einschränkungen):
Belgien: maximal eine Nacht
Deutschland: max. 10 Stunden zur „Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit“
Estland: nur außerhalb geschlossener Ortschaften
Finnland: nur innerorts auf Privatgrund mit Genehmigung des Besitzers
Frankreich: regional sehr unterschiedliche Regelungen, nur mit offizieller Genehmigung, vor allem im Süden eher von abzuraten
Irland: nur mit offizieller Genehmigung und nicht an Straßen und Brücken
Italien: grundsätzlich erlaubt, mancherorts ist eine Genehmigung erforderlich
Litauen: erlaubt auf Privatgrund und außerhalb geschlossener Ortschaften
Lettland: nur außerorts, innerorts auf Privatgrundstücken mit Genehmigung des Besitzers
Niederlande: nur auf ausgewiesenen Plätzen(!) und nicht auf Privatgrund
Norwegen: grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Privatgrund. Abstand zu Wohnhäusern: mindestens 150 Meter, örtliche Verbotsschilder beachten
Österreich: Übernachtung außerhalb von Stellplätzen maximal eine Nacht, Regionale Verbote (Wien, Stadt Salzburg, Tirol, Naturschutzgebiete)
Polen: grundsätzlich nicht gestattet, bei örtlichen Behörden um Genehmigung bitten
Schweden: grundsätzlich erlaubt, allerdings nicht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Privatgrund. Abstand zu Wohnhäusern: mindestens 150 Meter, örtliche Verbotsschilder beachten
Schweiz: von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Achtung: selbst in Kantonen, in denen das frei Stehen erlaubt ist, kann die Gemeinde die Erlaubnis aufheben!
Spanien: grundsätzlich nicht verboten, Genehmigung örtlicher Behörden erforderlich, nicht in der Nähe vom Strand, nicht in der Nähe von Campingplätzen.
Das Frei stehen ist in folgenden Ländern verboten:
In folgenden Ländern ist das Übernachten im Wohnmobil abseits ausgewiesener Plätze nicht erlaubt:
Albanien Bosnien- Herzegowina Bulgarien Griechenland Kroatien Luxemburg Mazedonien Montenegro Portugal Russland Serbien Slowakei Slowenien Tschechien Ungarn Ukraine